Als Grundlage des Konzepts dient die aktuelle Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg vom 13. Mai 2021
Trainingskonzept für den Öffnungsschritt 1
- Es wird in Gruppen von max. 20 Personen (inklusive Trainer) trainiert
- Das Training findet kontaktarm im Freien statt (Bolzplatz Halberstung, Trimm-Dich-Pfad Winden)
- Voraussetzung für die Teilnahme am Training ist ein Test-, Impf- oder Genesungsnachweis, der beim Trainer vorzulegen ist
- Der Test muss offiziell bescheinigt und nicht älter als 24 Stunden sein
- Bei nicht sportlicher Betätigung (z.B. vor und nach dem Training) gilt die Maskenpflicht
- Wöchentliche Voranmeldung beim jeweiligen Trainer zur besseren Planung der Trainingseinheit bzw. Absage beim Trainer bei Nicht-Erscheinen
- Dokumentation der Teilnehmer mittels Listen. Erfasst werden Name, Adresse und Datum des jeweiligen Trainings zur eventuell notwendigen Kontaktverfolgung, diese Daten werden vier Wochen aufbewahrt und anschließend vernichtet
- Mittels Unterschrift verpflichtet sich jeder Teilnehmer zum Einhalten der Hygieneregeln und bestätigt, dass der vorgelegte Corona-Test nicht älter als 24 Stunden ist
- Zum Eintragen in die Listen wird ein eigener Kugelschreiber mitgebracht
- Abseits des Sportbetriebs ist, soweit wie möglich, der Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten
- Es werden eigene Trinkfaschen mitgebracht. Trinkflaschen werden nicht geteilt.
- Der Verein stellt Desinfektionsmittel, damit vor und nach dem Training Hände und evtl. benötigte Trainingsgeräte (z.B. Bälle, Therabänder) desinfiziert werden können
Ausschluss vom Trainingsbetrieb
- Von der Teilnahme am Trainings- und Übungsbetrieb ausgeschlossen sind Personen,
- Die keinen negativen Coronatest vorlegen können, der nicht älter als 24h ist
- Die Symptome eines Atemwegsinfekts oder erhöhte Temperatur aufweisen
- Die in den vergangenen 14 Tagen in Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person standen
- Es steht dem Trainer frei, Personen vom Trainingsbetrieb auszuschließen, wenn ein Verdacht auf o.g. Punkte besteht.
- Ein Trainingsausschluss kann auch bei Missachtung der Hygieneregeln erfolgen